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Stadt Herborn sucht Interessenten für Bewirtung an Dill

Saisonal kann an drei Stellen an der Dill ein Café, eine Weinbar oder andere Bewirtung realisiert werden. Jetzt sucht die Stadt Herborn Interessenten.

Stadt Herborn sucht Interessenten für temporäre Bewirtung an der Dill 

Wasserrechtliche Genehmigung für zehn Jahre erteilt

Die Stadt Herborn hat die wasserrechtliche Genehmigung für das Einrichten von drei temporären Veranstaltungsflächen an und im Überschwemmungsgebiet der Dill für die nächsten zehn Jahre erhalten: „Die Genehmigung der Flächen ist ein wichtiger Schritt, um das Angebot für Einwohnerinnen und Gäste der Stadt in den Sommermonaten zu bereichern und das Verweilen an der Dill  zu ermöglichen“, unterstreicht Bürgermeister Lukas Winkler. „Damit wird es Vereinen, privaten Initiativen und gewerblichen Anbietern ermöglicht, in den Sommermonaten (1. April bis 31. Oktober) an drei attraktiven Standorten in Herborn eine Bewirtung anzubieten.“

Rahmenbedingungen und zugelassene Standorte 

Die Bewirtung ist saisonal auf die Monate April bis Oktober begrenzt. Die Flächen sind temporär und müssen nach Ende der Saison wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Nutzung unterliegt den Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung sowie den allgemeinen Auflagen der Stadt.

  • Obertorbrücke: Im Norden der Stadt, direkt an der Dill gelegen, bietet dieser Standort eine malerische Kulisse für eine Bewirtung.

  • Schießplatz: Am Flussufer und der Fußgängerbrücke zum Johanneum Gymnasium.

  • Städtischer Festplatz: In unmittelbarer Nähe des städtischen Festplatzes im Walkmühlenweg, ein zentraler und gut frequentierter Ort.

Interessenten gesucht

Die Stadt sucht nun Interessenten, die in den Sommermonaten ein Bewirtungsangebot realisieren möchten. Denkbar sind beispielsweise Food-Truck, Weinbar, Café, kleine Gastronomie oder Imbiss sowie andere kreative Bewirtungskonzepte. Es dürfen nur mobile Anlagen und Mobiliar aufgestellt werden, das im Falle von drohendem Hochwasser kurzfristig aus dem Uferbereich abtransportiert werden kann. Auch sind keine Eingriffe in den Naturraum erlaubt, zum Beispiel Bauwerke, Anpflanzungen oder das Aufschütten von Holzhackschnitzeln. Dabei sind einmalige Bewirtungsangebote ebenso erwünscht wie wiederkehrende oder langfristige Konzepte.

Vereine, private Initiativen und gewerbliche Anbieter, die Interesse an der Nutzung einer der Flächen haben, sind aufgerufen, sich bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Vergabe der Flächen erfolgt nach eingehender Prüfung der eingereichten Konzepte und unter Berücksichtigung der rechtlichen und ökologischen Vorgaben.

Kontakt Interessenten wenden sich bitte an Michelle Göbel, Telefon 02772/708 233 oder E-Mail an wirtschaft@herborn.de